11. Rechteeinräumung
a) Rechte an den Kurzfilmen
Sämtliche geistige Eigentumsrechte an den hochgeladenen Kurzfilmen stehen ausschließlich den Wettbewerbsteilnehmer*innen zu. Nur diese sind – abgesehen von den im Folgenden eingeräumten Rechten – berechtigt, darüber zu verfügen. Mit dem Hochladen eines Kurzfilms räumt der/die Künstler*in KÖR Wien bzw. INFOSCREEN das Recht ein, den Film in der notwendigen Anzahl für die Jurymitglieder zu vervielfältigen und diesen im Rahmen der Jurysitzung zu senden. Hinsichtlich prämierter Kurzfilme räumen die Wettbewerbsteilnehmer*innen die im Folgenden beschriebenen Rechte ein:
b) Rechteeinräumung
Die Wettbewerbsteilnehmer*innen räumen KÖR Wien und INFOSCREEN mit dem Hochladen der Kurzfilme gemäß Punkt 5 unwiderruflich das sachlich, örtlich und zeitlich unbeschränkte Werknutzungsrecht an den Kurzfilmen ein. KÖR Wien und INFOSCREEN sind berechtigt, die Kurzfilme in jeder bekannten und zukünftig bekannt werdenden Nutzungsart selbst oder durch Dritte zu verwerten und durch Veröffentlichungen bekannt zu machen, insbesondere zu vervielfältigen, verbreiten, drahtlos oder drahtgebunden zu übertragen oder zu senden, aufzuführen und zur Verfügung zu stellen („Werknutzungsrecht“). Die Werknutzung hat jeweils unter der Nennung der
Wettbewerbsteilnehmerin bzw. des Wettbewerbsteilnehmers als Urheber*in zu erfolgen. KÖR Wien und INFOSCREEN sind insbesondere ohne Zahlungsverpflichtung berechtigt, die hochgeladenen Kurzfilme in anderen Formen wie z.B. Werbeankündigungen oder Berichten über den Wettbewerb, sei es in eigenen oder Fremdpublikationen ganz oder gekürzt zu senden, zu verbreiten, zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen und für Werbezwecke zu nutzen. Eine darüber hinausgehende, finanziell gewinnbringende oder
werbliche, Verwertung der Kurzfilme für andere Zwecke als der Präsentation des Wettbewerbs oder der Kommunikations- und PR-Aktivitäten
von KÖR Wien oder INFOSCREEN ist von diesem Werknutzungsrecht ausgenommen und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
c) Erklärung der Wettbewerbsteilnehmer*innen
Die Wettbewerbsteilnehmer*innen erklären, alleinige Urheber*innen der Kurzfilme und der dafür notwendigen Materialien zu sein und/oder über die notwendigen Rechte für die Einreichung des Kurzfilms sowie für die Rechtsübertragung am Werk an KÖR Wien und INFOSCREEN zu verfügen und insbesondere keine Teile widerrechtlich dem Inhalt anderer Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes entnommen zu haben sowie auch über sämtliche erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungen von abgebildeten Personen oder Kunstwerken zu verfügen. Die Wettbewerbsteilnehmer*innen erklären die Einhaltung der Transparenzverpflichtungen laut EU Artificial Intelligence Act (Artikel 50). Die Wettbewerbsteilnehmer*innen halten KÖR Wien und INFOSCREEN für etwaige Ansprüche Dritter wegen behaupteter Rechtsverletzungen durch die Nutzung der Kurzfilme im Rahmen der Rechteeinräumung inklusive Anwalts- und Gerichtskosten schad- und klaglos.
12. Preis
Das Preisgeld ist mit 1.000,- EUR netto dotiert. Damit ist die Rechteeinräumung abgegolten. Ein weiterer Kostenersatz oder Aufwandsentschädigung ist ausgeschlossen. Jede*r der im Rahmen der Jurysitzung ermittelten Gewinner*innen erhält dieses Preisgeld. Darüber hinaus werden die Kurzfilme der Gewinner*innen der Ausschreibung für einen künstlerischen Kurzfilm zum Thema „Der Mensch und die intelligente Maschine“ 2026 jeweils acht Wochen alternierend auf rund 4.800 INFOSCREENs in U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen sowie Bus- und Straßenbahnstationen österreichweit gezeigt. In Wiener U-Bahnstationen sowie auf den stationären Screens am Linzer Hauptbahnhof können die Kurzfilme aufgrund der Programmstruktur nicht ausgestrahlt werden.
13. Aufwandsentschädigung
Die nicht siegreichen Wettbewerbsteilnehmer*innen erhalten keine Aufwandsentschädigung.
14. Rückstellung der Kurzfilme
Die auf die Subsite von KÖR hochgeladenen Kurzfilme sowie allfällig für die Jury erstellte Kopien, die nicht von den ermittelten Gewinner*innen stammen, werden bis Ende Juni 2026 gelöscht. Die Kurzfilme werden nicht zurückgesandt. Der*die Wettbewerbsteilnehmer*in ist daher selbst für eine Sicherung des Kurzfilmes verantwortlich.
OPEN CALL: Kurzfilm-Wettbewerb
20 seconds for art
THEMA
„Der Mensch und die intelligente Maschine“
EINSENDESCHLUSS
15. April 2026, 14:00 Uhr MEZ (einlangend)
PRÄSENTATIONSZEITRAUM
8 Wochen, von 6. Juli bis 30. August 2026
PREISGELD
je 1.000.- EURO
Es werden 5 Gewinner*innen ermittelt.
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