Jetzt um Förderung bewerben: Die Einreichfrist endet am 15. Jänner 2025!
Für die Vorbereitung des Förderantrags beachten Sie bitte unsere Förderrichtlinien und weitere Informationen, die unter den FAQs zu finden sind.
Terminvereinbarungen für Vorbesprechungen und eine persönliche Beratung sind möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns hierfür via office@koer.or.at oder telefonisch unter +43 1 361 01 99-0.
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Förderanträge sind per Post zu richten an:
KÖR Kunst im öffentlichen Raum Wien
Nestroyplatz 1/1/14
A - 1020 Wien

PRÄAMBEL

KÖR Kunst im öffentlichen Raum Wien stellt sich stets von neuem die Frage, welchem Wandel Kunst und Öffentlichkeit unterliegen. Sie begreift Öffentlichkeit als gesellschaftliche Basis für die Verhandlung politischer und sozialer Angelegenheiten. Information und Kommunikation sind als korrelative Praxen gefordert, Zusammenhänge zu generieren sichtbar zu machen und kritisch zu hinterfragen.

Die Möglichkeiten der Kunst liegen in der Verschränkung unterschiedlicher Formen der Wahrnehmung, des Denkens, der Versuchsanordnung und der ästhetischen Erfahrung. Kunst im öffentlichen Raum ist imstande, auf spezifische Orte und Situationen der Stadt zu reagieren und kann deren Bedingungen und Geschwindigkeiten reflektieren und definieren.

Das Öffentliche muss als ein Feld erfahrbar sein, in dem Demokratie, Meinungsbildung und Sozialität wirken können.

INFORMATION ZUR EINREICHUNG VON FÖRDERANTRÄGEN

Einreichfristen (Poststempel):
15. Jänner
15. Mai
15. September

Förderantrag:
Ein Förderantrag umfasst in 1-facher physischer Ausführung sowie in 1-facher digitaler Form (USB-Datenstick):

  • Antragsformular (inkl. Angabe zu Vorsteuer)
  • Projektbeschreibung: inhaltliche Beschreibung, Darlegung der Bedeutung und Wirkung des Projekts im öffentlichen Raum, Zusammenfassung der rechtlichen und baulichen Voraussetzungen
  • Visualisierung des Projekts (Foto, Zeichnung, Animation etc.)
  • Kostenkalkulation (tabellarisch): Entwicklung (Planungskosten, Genehmigungen), Umsetzung (Honorare für KünstlerInnen und TechnikerInnen, Reisekosten, Materialaufwand, Gestaltung des Projekts, Transportkosten, Versicherungen, Kosten der Aufstellung im öffentlichen Raum), Instandhaltung, Abbaukosten
  • Finanzierungsplan (tabellarisch): detaillierte Angaben, wie die in der Kostenkalkulation errechneten Projektkosten gedeckt werden (Eigenmittel sowie alle öffentlichen und privaten Drittquellen)
  • Biografien der KünstlerInnen und AntragstellerInnen
  • Zeitplan für die Entwicklung und Umsetzung
  • Statuten, Firmenbuchauszüge, Modelle, Portfolios, Kataloge, CDs/ DVDs,…

Förderentscheidung

Die Sitzungen der KÖR Jury finden innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach jedem Antragstermin statt. Die Juryentscheidungen werden den AntragstellerInnen schriftlich mitgeteilt und müssen seitens der Jury nicht begründet werden.