FAQs - Frequently Asked Questions

In welcher Form ist die Kostenkalkulation einzureichen?

Die Kostenkalkulation listet in tabellarischer Form detailliert alle zu erwartenden Ausgaben auf. Übersichtlichkeit kann durch Zwischensummen für einzelne Kostenpunkte (etwa Projektentwicklung, Produktion, Künstlerhonorare, Instandhaltung usw.) erreicht werden. Die in der Kostenkalkulation insgesamt ermittelte Summe ist der Ausgangspunkt für den Finanzierungsplan.

Muss ich brutto oder netto einreichen?

Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und daher eine UID-Nummer haben, reichen Sie netto ein. Ansonsten sind die Kosten brutto einzureichen.

Kann ich administrative und infrastrukturelle Bürokosten mit Förderungsmitteln abdecken?

Nein. Büroadministrations- und Infrastrukturkosten (Homepagewartung, Büromöbel, EDV-Geräte, Kopierpapier, Telefonrechnung…) sind von einer Förderung ausgeschlossen. Die Förderungsmittel dürfen ausschließlich für die Abdeckung der Kosten der Umsetzung des konkret geförderten Projekts verwendet werden (Nachweis durch Originalbelege).

Was sind Eigenmittel, und wie viele Eigenmittel sind notwendig?

Eigenmittel sind Ihr eigenes, Ihnen gehörendes Geld oder andere Werte. Dieses Vermögen fließt in das Projekt ein (beispielsweise Entwicklungs-, Konzept-, KünstlerInnenhonorar etc.). Grundsätzlich sind Eigenmittel keine Voraussetzung für eine Förderung.

Was passiert, wenn das tatsächliche Projekt mehr bzw. weniger Kosten als in der Kostenkalkulation veranschlagt, verursacht?

Im Falle von Mehrkosten, sind diese grundsätzlich vom Antragsteller zu tragen. Sollte für einen kalkulierten Kostenpunkt weniger als die veranschlagte Summe benötigt werden (Nachweis durch Originalbelege bei Endabrechnung), sind die nicht benötigten Fördermittel zu retournieren.

Welche Angaben sind zum Zeitraum des Projekts auf dem Antragsformular zu machen?

„Zeitraum“ bezieht sich auf die Projektdauer innerhalb der das Projekt im öffentlichen Raum sichtbar ist, von der Eröffnung bis zum Abbau.
WICHTIG: Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht begonnen haben – dies gilt nicht für die Recherche bzw. die Finanzierungsplanung.

Wie viel Zeit muss ich für die Umsetzung meines Projektes einplanen?

Erfahrungsgemäß nimmt eine bauliche Projektumsetzung im öffentlichen Raum mitsamt ihrer Vorbereitung einige Zeit in Anspruch; somit ist es empfehlenswert, hierfür mehrere Monate einzuplanen.

Bis zu welchem Zeitraum ist ein Projekt als „temporär“ und ab wann als „permanent“ einzureichen?

Ist der Zeitraum des Projektes unter einer Dauer von 1 Jahr, so ist das Projekt als „temporär“ einzureichen, liegt der Zeitraum darüber, so muss das Projekt als permanentes Projekt eingereicht werden.

Welches sind die erforderlichen Genehmigungen? Wer holt die Genehmigungen ein?

Alle für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen (Behörden, Urheber, Bundesdenkmalamt, etc.) müssen allein verantwortlich und auf eigene Kosten rechtzeitig vom Förderungsempfänger eingeholt werden.

Was muss ich bei der Einreichung eines permanenten Projektes zusätzlich bedenken?

Anders als ein temporäres Projekt, benötigt ein permanentes Projekt zusätzlich einen Erhalter, der es in seine Obhut nimmt und sich um die Wartung kümmert. Je nachdem, wo sich das Projekt befindet und wie das Projekt aussieht, kann dies eine Magistratsabteilung der Stadt Wien sein oder Privatpersonen.

Kann ich auch einreichen, wenn ich noch keine Genehmigungen habe?

Ja, wenn zumindest klar ist, welche Anforderungen für einen positiven Bescheid notwendig sind bzw. wo ein Bescheid angesucht werden muss und es bereits Vorgespräche geführt wurden.

Bis wann muss meine Einreichung bei KÖR spätestens eingelangt sein? Kann ich die Einreichung auch persönlich vorbeibringen?
Der Poststempel auf Ihrem Förderansuchen muss spätestenfalls das Datum des letzten Tages der Einreichfrist tragen. Gerne können Sie Ihr Ansuchen auch persönlich noch am letzten Tag der Einreichfrist vorbeibringen. Dafür müssen Sie sich allerdings telefonisch voranmelden, damit wir Ihnen garantieren können, dass das Büro besetzt ist (spätestens 17 Uhr).

In welcher Form sind die Förderunterlagen einzureichen?

Der Förderantrag (Antragsformular, Projektbeschreibung, Visualisierung, Kostenkalkulation, Finanzierungsplan, Biografien und Zeitplan) ist in 1-facher physischer Ausführung bereitzustellen, ebenso in 1-facher Ausführung sind Unterlagen wie Statuten, Firmenbuchauszüge, Modelle, Portfolios, Kataloge, CDs/DVDs,… abzugeben. Darüber hinaus sind alle oben genannten Unterlagen auch 1-fach in digitaler Form (USB-Datenstick) zur Verfügung zu stellen.

Wer begutachtet mein Projekt?

Es gibt eine jeweils für 3 Jahre berufene internationale fünfköpfige KÖR-Jury. Informationen zu den aktuellen Jurymitgliedern finden Sie auf unserer Website.

Wann erfahre ich, ob mein Projekt gefördert wird oder nicht?

Die Sitzungen der Jury finden innerhalb von 6 Wochen nach jedem Antragstermin statt. Die Juryentscheidungen werden den AntragstellerInnen nach der Sitzung schriftlich mitgeteilt.
WICHTIG: Bitte beachten Sie bei Ihrem Zeitplan, dass im Falle einer Förderung das Projekt auf jeden Fall vor Projektbeginn eine Zusage durch die KÖR-Jury erhalten muss.

Wenn mein Projekt beim ersten Mal abgelehnt wird, kann ich dies zum nächsten Einreichtermin nochmals überarbeitet einreichen?

Nein. Ein und dasselbe Projekt kann nur 1x eingereicht werden.

Terminvereinbarungen für Vorbesprechungen und eine persönliche Beratung sind möglich.

Bitte kontaktieren Sie uns hierfür via office@koer.or.at oder telefonisch unter +43 1 361 01 99 - 0